Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 04 | Arbeitszimmer: Coronabedingte Erleichterungen gelten auch noch im Veranlagungszeitraum 2022
Aufgrund der Corona-Pandemie gab es einige großzügige Vereinfachungsregelungen der Finanzverwaltung, was häusliche Arbeitszimmer betrifft. So konnte unterstellt werden, dass die Arbeiten im häuslichen Arbeitszimmer qualitativ gleichwertig waren mit denen am ‚normalen’ Arbeitsplatz. Nach einem Beschluss auf der Bund-Länder-Ebene gelten die Erleichterungen für den Zeitraum vom bis und somit auch noch im Veranlagungszeitraum 2022.
Aufgrund der Corona-Pandemie gab es einige großzügige Vereinfachungsregelungen der Finanzverwaltung, was häusliche Arbeitszimmer betrifft. Wir hatten in unserer November-Ausgabe 2021 ausführlich darüber berichtet.
Wurde während der Corona-Pandemie zuhause gearbeitet, konnte bspw. unterstellt werden, dass die Arbeiten im häuslichen Arbeitszimmer qualitativ gleichwertig waren mit den Arbeiten am üblichen Arbeitsplatz. Dies musste nicht besonders glaubhaft gemacht werden. Daraus folgte: Wurde die meiste Zeit im häuslichen Arbeitszimmer verbracht, lag dort der Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Betätigung.
Das Landesamt für Steuern aus Rheinland-Pfalz hat jüngst über einen Beschluss auf der Bund-Län...