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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 14 | Haushaltsnahe Leistungen: Steuerermäßigung für Mieter und Wohnungseigentümer auch ohne Rechnung

Mieter und Wohnungseigentümer können die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. Eine Rechnung des Leistungserbringers ist dabei nicht zwingend erforderlich. Allerdings müssen die Steuerpflichtigen über einen Ersatz für die Rechnung verfügen.

Gleich zwei positive Botschaften zur Steuerermäßigung gem. § 35a EStG haben wir einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs zu verdanken.

Besonders wichtig ist die Klarstellung des VI. Senats des BFH: Mieter sowie Steuerpflichtige, die eine Wohnung unentgeltlich nutzen, können ihre Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Erbringern der Leistung nicht selbst abgeschlossen haben. Das gilt entsprechend auch für Wohnungseigentümer, wenn die Eigentümergemeinschaft – vertreten durch den Verwalter – die haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in Auftrag gegeben hat.

Zudem haben die höchsten deutschen Steuerrichter entschieden: Hat ein Mieter oder Wohnungseige...

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