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Kurzfassung zum Beitrag von Kolbe, StuB 16/2023 S. 653

Private Nutzung des betrieblichen Pkw durch den Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

Stefan Kolbe

Die private Nutzung von betrieblichen Pkw ist ein wiederkehrendes Streitthema von Außenprüfungen und sich anschließenden Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren. Das Problem der Privatnutzung beruht in vielen Fällen vor allem auf dem Umstand, dass es sich bei dem betreffenden Fahrzeug um ein höherwertiges Fahrzeug, meist aus der Luxusklasse, handelt. In derartigen Sachverhaltskonstellationen treffen das Interesse, die Aufwendungen für ein derartiges Fahrzeug steuerlich geltend zu machen einerseits, und die Skepsis des Betriebsprüfers zum Umfang der betrieblichen Nutzung dieses Fahrzeugs andererseits aufeinander. Im steuerlichen Verfahren wird dann über diverse tatsächliche Fragen, wie ein Verbot der privaten Nutzung, der Überwachung eines solchen Verbots, die Richtigkeit eines Fahrtenbuchs oder die Vergleichbarkeit mit dem „Zweit-“Fahrzeug im Privatvermögen gestritten. Da in diesen Fällen der unmittelbare Beweis, z. B. durch Augenschein, für das Gericht nicht (mehr) möglich ist, muss das FG seine Überzeugungsbildung vielfach auf mittelbare Beweise stützen. Das Spannungsfeld zwischen steueroptimaler Gestaltung (und Abwehrberatung) und kritischer Hinterfragung des behaupteten Lebenss...

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