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BFH 15.06.2023 IV R 6/20, StuB 16/2023 S. 678

Gewerbesteuer | Keine erweiterte Kürzung bei geringfügiger gewerblicher Nebentätigkeit auf einem Weihnachtsmarkt

(1) Die von einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft auf einem Weihnachtsmarkt ausgeübte und alle Tatbestandsmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit i. S. des § 15 Abs. 2 EStG erfüllende Nebentätigkeit schließt – lässt sich jene nicht unter eine der ausnahmsweise kürzungsunschädlichen Tätigkeiten subsumieren – die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG aus, auch wenn der Gewinn aus dieser Nebentätigkeit einem gemeinnützigen Verein als Spende zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke zugewendet wird. (2) Unerheblich ist, ob diese originär gewerbliche Nebentätigkeit der Personengesellschaft im Verhältnis zu ihrer grundbesitzverwaltenden Tätigkeit nur äußerst geringfügig ist. Bei Anwendung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist keine ungeschriebene Geringfügigkeitsgrenze zu beachten (Bezug: § 9 Nr. 1 Satz 2, § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG; § 15 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 EStG; § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO).

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