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Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Streit um das Vorliegen eines Befreiungsgrundes nach § 5b Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG
Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Voraussetzungen der Befreiungstatbestände in § 150 Abs. 8 AO i. V. mit § 5b Abs. 2 Satz 2 EStG und der unbilligen Härte in § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer sich mit den in der BFH-Rechtsprechung formulierten Anforderungen an eine wirtschaftliche und persönliche Unbilligkeit befasst (Bezug: § 5b Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO; § 150 Abs. 8 AO).
(1) Liegt eine persönliche oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit vor, besteht gem. § 5b Abs. 2 Satz 2 EStG i. V. mit § 150 Abs. 8 AO ein Anspruch des Stpfl. auf den Verzicht einer elektronischen Übermittlung des Inhalts der E-Bilanz durch die Finanzbehörde. Eine persönliche Unzumutbarkeit nach § 150 Abs. 8 Satz 2 Alternative 2 AO verlangt, dass der Stpfl. nach den individuellen Ke...