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BFH 05.04.2023 V R 14/22, StuB 16/2023 S. 679

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Blut- und Gewebetransporte

(1) § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG setzt bei Leistungen im Rahmen eines Zweckbetriebs voraus, dass auch die Voraussetzungen des Satzes 3 dieser Vorschrift vorliegen. (2) Der Änderung des Anhangs III Nr. 15 der MwStSystRL durch die Richtlinie (EU) 2022/542 vom (ABlEU Nr. L 107, S. 1) kommt – als unionsrechtliche Grundlage des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG – keine Rückwirkung auf Umsätze vor ihrem Inkrafttreten zu (Bezug: § 52, § 53, § 64, § 65, § 66 AO; § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG).

Praxishinweise

(1) Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 1 UStG ermäßigt sich unter den dort genannten Voraussetzungen die Steuer für die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. der §§ 51 bis 68 AO verfolgen. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG die Steuersatzermäßigung danach nur...

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