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SchlHOLG Urteil v. - 16 U 179/22

Leitsatz

Leitsatz:

In der Privaten Krankenversicherung unterliegen Beitragsanpassungen in einem Beitragsentlastungstarif (hier BEA65) nicht den Begründungsanforderungen des § 203 Abs. 5 VVG (entgegen OLG Celle, Urteil vom , 8 U 134/21; VersR 2022, 357, und , VersR 2022, 1084).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
NJW-RR 2024 S. 37 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2023 S. 2215
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2023 S. 2215
JAAAJ-46164

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SchlHOLG, Urteil v. 08.05.2023 - 16 U 179/22

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