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BFH Urteil v. - VII R 15/89 BStBl 1991 II S. 552

Gesetze: AO 1977 §§ 5, 130 Abs. 1FGO § 102

Ablehnung einer Zurücknahme (§ 130 Abs. 1 AO 1977) wegen Umständen, die bei Rechtsbehelfseinlegung hätten vorgebracht werden können, ermessensfehlerfrei

Leitsatz

Die Ablehnung einer nach § 130 Abs. 1 AO 1977 beantragten Zurücknahme eines rechtswidrigen bestandskräftigen Verwaltungsakts ist in der Regel dann ermessensfehlerfrei, wenn der Betroffene zur Begründung seines Antrags nur solche Umstände vorträgt, die er bei fristgerechter Einlegung des statthaften Rechtsmittels im Rechtsbehelfsverfahren vorzubringen in der Lage gewesen wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 552
BFH/NV 1991 S. 41 Nr. 7
CAAAA-93704

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BFH, Urteil v. 26.03.1991 - VII R 15/89

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