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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 1 K 12059/20

Gesetze: DBA-USA Art. 4, DBA-USA Art. 20 Abs. 1

„Ständige Wohnstätte” einer US-amerikanischen Gastlehrerin in den USA

Steuerfreiheit des Arbeitslohns nach DBA-USA

Leitsatz

1. Auch wenn in den USA die Staatsangehörigkeit und nicht der Begriff des Wohnsitzes als Anknüpfungsmerkmal bei der US-Bundeseinkommensteuer verwendet wird, führt die bloße Staatsangehörigkeit alleine nicht zur Ansässigkeit in den USA.

2. Der Begriff der „ständigen Wohnstätte” im Sinne des Art. 4 DBA-USA umfasst Wohnräume, wenn sie aufgrund einer langfristigen Rechtsposition ständig genutzt werden können und tatsächlich regelmäßig genutzt werden. Erforderlich ist eine Art und Intensität der Nutzung, welche die Wohnung als eine nicht nur hin und wieder aufgesuchte, sondern in den allgemeinen Lebensrhythmus einbezogene Anlaufstelle des Steuerpflichtigen erscheinen lässt.

3. Im Streitfall sah der Senat die der Klägerin von ihren Eltern im Familienwohnhaus in den USA vorgehaltene und uneingeschränkt zur Verfügung gestellte Unterkunft als „ständige Wohnstätte” an. Die von ihr als Gastlehrerin im Inland erzielten Einkünfte waren daher nach Art. 20 DBA-USA steuerfrei.

Fundstelle(n):
IAAAJ-46092

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.09.2021 - 1 K 12059/20

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