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FG Köln Urteil v. - 11 K 2345/19

Gesetze: DBA Schweiz Art. 13 Abs. 4; EStG § 2a; EStG § 17

Verlust: Verwertungsmöglichkeiten

Auflösungsverlust aus einer Beteiligung an einer in der Schweiz belegenen Holding AG

Leitsatz

1. Negative Einkünfte i.S.d. § 17 EStG aus einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft dürfen nur mit positiven Einkünften derselben Art aus demselben Ursprungsland ausgeglichen werden (§ 2a Abs. 2 Satz 2 EStG).

2. § 2a Abs. 2 Satz 2 EStG findet keine Anwendung, wenn eine Holding nachweist, dass sie im VZ des Verlustabzugs und in den vorangegangenen fünf Jahren aktive Tätigkeiten i.S.d. § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG entfaltet hat (Rückausnahme).

3. Das Halten einer Beteiligung an einer Körperschaft, die ihrerseits die werbende Tätigkeit eingestellt hat und abgewickelt wurde, kann ab diesem Zeitpunkt auf der Grundlage des § 2a Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 EStG nicht mehr als aktive Tätigkeit des Holding qualifiziert werden.

Fundstelle(n):
ErbStB 2023 S. 291 Nr. 10
IWB-Kurznachricht Nr. 16/2023 S. 636
PIStB 2024 S. 152 Nr. 6
PIStB 2024 S. 152 Nr. 6
TAAAJ-46084

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FG Köln, Urteil v. 27.04.2023 - 11 K 2345/19

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