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Fokus: BAG zur Erstattung von Personalvermittlungsprovisionen durch den Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte über Folgendes zu entscheiden: Kann ein Arbeitgeber von seinem Arbeitnehmer eine Vermittlungsprovision erstatten lassen, die er zuvor an einen Personalvermittler geleistet hat, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist beendet wird? Lesen Sie im Fokus, warum eine unangemessene Benachteiligung vorliegt und Arbeitgeber deshalb das Kostenrisiko selbst zu tragen haben ().
Sachverhalt
Der Kläger war Arbeitnehmer der Beklagten. Die Streitparteien schlossen Ende März 2021 einen Arbeitsvertrag, so dass der Kläger ab dem bei der Beklagten tätig wurde. Der Kläger wurde durch die Vermittlung eines Personaldienstleisters an die Beklagte vermittelt. Für die Vermittlung zahlte die Beklagte eine Vermittlungsprovision i. H. von 4.461,60 €. Darüber hinaus sollte gem. dem Arbeitsvertrag ein weiterer Betrag i. H. von 2.230,80 € fällig werden, wenn der Kläger die sechsmonatige Probezeit überstehen sollte.
Regelung der Erstattung der Vermittlungsprovision im Arbeitsvertrag
In dem Arbeitsvertrag war in § 13 geregelt, dass der Kläger verpflichtet sei, die von der Beklagten gezahlte Vermittlungsprovision zu...