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NWB Nr. 33 vom Seite 2313

Die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger

Fragliche Steuerpflicht der Einmalzahlung

Christiane Raff

[i]Hörster, NWB 2/2023 S. 86Mit dem JStG 2022 v.  (BGBl 2022 I S. 2294) wurde auch die steuerliche Behandlung der Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger geregelt. Das Gesetz sieht eine Einnahme nach § 19 bzw. § 22 EStG vor. Schon früh wurden Zweifel laut, ob die Energiepreispauschale steuerbar ist, da sie mangels Leistung des Steuerpflichtigen keiner Einkunftsart zuzuordnen ist. Im nachfolgenden Beitrag wird untersucht, ob der Gesetzgeber neue Vorschriften schaffen darf, obwohl die Energiepreispauschale keiner der abschließend geregelten Einkunftsarten zugeordnet werden kann.

I. Gesetzgeber: Die Energiepreispauschale soll der Steuerpflicht unterliegen

[i]Anspruch auf Auszahlung einer Energiepreispauschale für Renten- und VersorgungsbeziehendeDas Gesetz über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes v.  (Versorgungsrechtliches Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz – VEPPGewG) bzw. das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner S. 2314v.  (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz − RentEPPG) gewährt Versorgungsempfängern und Rentnern einen Anspruch auf Auszahlung der E...

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