Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kindergeld | Gemeinsamer Haushalt von Eheleuten im Ausland (FG)
Zwischen verheirateten, nicht getrennt lebenden Ehegatten liegt auch bei erwerbsbedingten längeren Abwesenheiten des Ehemannes zwischen den Ehegatten ein gemeinsamer Haushalt i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG vor, wenn beide Ehegatten materiell und/oder immateriell zur Förderung der Familiengemeinschaft beitragen und eine familiäre Bindung besteht ().
Sachverhalt: Streitig ist die Festsetzung von Differenzkindergeld für das Kind S, geb. , für den Zeitraum September 2012 bis Dezember 2014, Januar und Februar 2016, sowie für das am geborene Kind H für Januar und Februar 2016.
Die Klägerin lebte im Streitzeitraum mit ihren beiden Töchtern in Bulgarien. Der Vater der Kinder ist mit der Klägerin seit dem 2011 verheira...