Verdeckte Gewinnausschüttung durch Handlungen, die ein beherrschender Gesellschafter in Überschreitung seiner Kompetenz vornimmt
Leitsatz
1. Nehmen die eine GmbH beherrschenden Gesellschafter in Überschreitung ihrer Kompetenzen Handlungen für die GmbH vor, beruht die dadurch ausgelöste Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung auf dem Gesellschaftsverhältnis und kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
2. Einer verdeckten Gewinnausschüttung, die durch die die Gesellschaft beherrschenden Gesellschafter ausgelöst ist, steht nicht entgegen, daß sie nicht auf einem gültigen Beschluß der Gesellschafterversammlung beruht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 484 BFH/NV 1991 S. 37 Nr. 6 UAAAA-93669
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