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BFH Urteil v. - I R 153/86 BStBl 1991 II S. 479

Gesetze: GewStG § 7KStG 1977 § 8 Abs. 1EStG § 5 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2AktG 1965 § 152 Abs. 8 Satz 1, Abs. 9HGB n. F. §§ 242 Abs. 1 Satz 1, 246 Abs. 1, 249 Abs. 1

Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei Bausparkassen

Leitsatz

1. Wird eine vom Bausparer bei Vertragsabschluß erhobene "Einlage" bei Darlehensverzicht an den Bausparer zurückgezahlt und bei Inanspruchnahme des Darlehens mit einer in diesem Zeitpunkt entstehenden, gleich hohen "Abschlußgebühr" verrechnet, so ist bei der Bausparkasse im Jahr des Vertragsabschlusses eine Rückstellung wegen ungewisser Verbindlichkeiten zu bilden.

2. Bei der Bewertung der Rückstellung sind die tatsächlichen "Einlage"-Rückzahlungen in der Vergangenheit zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 479
BFH/NV 1991 S. 24 Nr. 5
KAAAA-93668

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 12.12.1990 - I R 153/86

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