BPatG Urteil v. - 2 Ni 7/21 (EP) verb.m., 2 Ni 37/21 (EP)
Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, § 1 Abs 3 Nr 1 PatG
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.Patentnichtigkeitssache – „Codierungsschemata zum Codierung eines räumlich abgetasteten Informationssignals unter Verwendung von Unterteilungen und Codierungsschemata zum Codieren einer Unterteilungs- oder einer Mehrbaumstruktur“ – teilweise Patentfähigkeit – Zur Frage des Vorliegens eines Patentierungsausschlusses
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in englischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents EP 2 559 245 (deutsches Aktenzeichen DE 60 2011 018 663) (Streitpatent), das am 8. April 2011 angemeldet worden ist und das die Bezeichnung „VIDEO CODING USING MULTI-TREE SUB-DIVISIONS OF IMAGES“ (MULTI-TREE UNTERTEILUNG VON BILDERN FÜR VIDEOKODIERUNG) trägt. Das Streitpatent geht auf die PCT-Anmeldung WO 2011/128269 zurück und nimmt die Prioritäten der EP-Anmeldung EP 1015819.1 sowie der PCT-Anmeldung PCT/EP2010/054843, jeweils vom 13. April 2010, in Anspruch.
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