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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 4 BA 24/20

Gesetze: § 18 JVEG; § 7 SGB IV; § 28p SGB IV

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zahlungen eines Vereins an ein Vorstandsmitglied, die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, sprechen gegen eine ehrenamtliche Tätigkeit.

2. Engagieren sich die Vorstandsmitglieder eines als Verein organisierten Berufsverbandes in Gremien der Selbstverwaltung und werden hierdurch eigene rechtliche Beziehungen zwischen den Vorstandsmitgliedern und diesen Gremien bzw. deren Trägerorganisationen begründet, bleibt dieses Engagement für die Statusbeurteilung der Vorstandsmitglieder im Verhältnis zum Verein unberücksichtigt.

3. Ein Vereinsvorstand ist weisungsabhängig, wenn er nach der Vereinssatzung in vielfältiger Weise Vorgaben der Delegiertenversammlung unterliegt. Ob der Vorstand faktisch erheblichen Einfluss auf die Willensbildung innerhalb der Delegiertenversammlung hat, ist unerheblich.

4. Zur Versicherungspflicht der Vorstandsmitglieder eines als Verein organisierten Berufsverbands (hier bejaht).

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 1725 Nr. 31
DStR 2023 S. 2679 Nr. 48
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2023 S. 2341
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2023 S. 2341
FAAAJ-45753

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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.02.2023 - L 4 BA 24/20

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