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BFH Urteil v. - I R 22/89 BStBl 1991 II S. 468

Gesetze: KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. aVAG § 5 Abs. 5 Nr. 3VAG § 53c Abs. 3

Einzahlungen der Gesellschafter einer Versicherungs-AG in Organisationsfonds sind gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen

Leitsatz

Einzahlungen der Gesellschafter einer Versicherungs-AG in den nach § 5 Abs. 5 Nr. 3 VAG nachzuweisenden Organisationsfonds sind gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a KVStG 1972 gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 468
BFH/NV 1991 S. 27 Nr. 5
CAAAA-93662

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BFH, Urteil v. 12.12.1990 - I R 22/89

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