Keine Revisionzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei nicht stichhaltigen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BFH-Rechtsprechung zum grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenstand des Erwerbsvorgangs
Leitsatz
Die im Schrifttum erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die BFH-Rechtsprechung zum grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenstand des Erwerbsvorgangs sind nach Auffassung des BFH nicht stichhaltig (vgl. Urteil vom II R 94/87, BFHE 160, 284, BStBl II 1990, 590). Diese Rechtsfrage ist daher - für den Finanzrechtsweg - geklärt. Die Berufung auf diese verfassungsrechtlichen Bedenken führt nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 465 BFH/NV 1991 S. 27 Nr. 5 BAAAA-93658
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