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BFH 03.05.2023 I R 7/20, Kommentierte Nachricht BBK 16/2023 S. 717

Steuerrecht | Heilung eines fehlerhaften Gewinnabführungsvertrags

Ist eine fehlerhafte Organschaft vor dem beendet worden, konnte sie zwar nach § 34 Abs. 10b Satz 2 und 3 KStG geheilt werden. Allerdings konnte der Organträger sich nach außen erkennbar auch gegen eine Heilung aussprechen.

Die [i]Klägerin schloss Ergebnisabführungsvertrag mit der A-GmbH Klägerin war eine KG und zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Im März 2004 schloss die Klägerin mit der A-GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV) für eine feste Laufzeit von fünf Jahren ab. Der EAV enthielt einen Verweis auf § 302 Abs. 1 und 3 AktG zur Verlustübernahme. § 302 AktG wurde im Dezember 2004 um einen neuen Abs. 4 ergänzt; der EAV wurde jedoch nicht angepasst. Die Klägerin kündigte den EAV zum . Im Anschluss an eine Außenprüfung machte die Klägerin geltend, dass der EAV mangels Verweises auf § 304 Abs. 4 AktG unwirksam sei, so dass die Organschaft nicht anzuerkennen sei. Ihr sei daher das Einkommen der A-Gmb...

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Heilung eines fehlerhaften Gewinnabführungsvertrags

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