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FG Niedersächsisches 07.06.1990 VI 30/89

Abgabenordnung; | Voraussetzungen für technische Stundung (§ 222 AO)

Die Voraussetzungen für eine sog. ,,technische'' Stundung liegen vor, wenn einem Steueranspruch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Gegenansprüche des Stpfl. gegenüberstehen, die zu einer Erstattung führen und in nächster Zeit fällig werden. Vom FA im einzelnen bestrittene Vorsteueransprüche genügen diesen Anforderungen nicht (Niedersächsisches FG, rkr. Urt. v. 7.6.1990 - VI 30/89).

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