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GK Nr. 8 vom Seite 18

Das Fallbezogene Fachgespräch – Highlight, kein Horror

Erwin Bauschmann

Herzlichen Glückwunsch! Du hast es bis zum Fallbezogenen Fachgespräch, der mündlichen Prüfung, geschafft! Im Mosaik Deiner gestreckten Abschlussprüfung fehlt nur noch der Schlussstein und dann bist Du Kauffrau bzw. Kaufmann für Groß- oder Außenhandelsmanagement! Was sollte jetzt noch schiefgehen?

Eigentlich unverständlich, weshalb viele Auszubildende schweißnasse Hände bekommen, sobald sie den Termin ihres Fallbezogenen Fachgesprächs erfahren. Versuchen wir also, die mündliche Prüfung zu entmystifizieren und zu ruhigem Puls- und Herzschlag beizutragen. Betrachten wir zunächst objektiv die Fakten:

  1. Das Fallbezogene Fachgespräch ist seit der AO 2020 kein Sperrfach mehr. Das bedeutet, selbst wenn Du in diesem Gespräch lediglich eine mangelhafte Leistung erbringen würdest (was ohnehin eine absolute Ausnahme wäre), hättest Du damit nicht zwangsläufig die Abschlussprüfung „vergeigt“. Zur Erinnerung:

    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    Prüfungsteil
    Prüfungsbereiche
    Prüfungsdauer
    Anteil
    I
    Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen
    90 Min.
    25 %
    II
    Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
    60 Min.
    15 %
    Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften
    120 Min.
    30 %
    Wirtschafts- und Sozialkunde
    60 Min.
    10 %
    Mündliche Prü...