Kriterien für die Abgrenzung der bei einem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter eines Auftragnehmers als Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer oder Subunternehmer
Leitsatz
1. Die von einem Unternehmer (Auftragnehmer) bei dessen industriellen Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter (Wissenschaftler und Ingenieure) können je nach den Gesamtumständen des Falles entweder selbständige Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) oder nichtselbständige Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer) des Auftragnehmers sein. Es kann sich aber auch um Arbeitnehmer-Überlassungen oder um die Überlassung von selbständig (unternehmerisch) tätigen Mitarbeitern handeln.
2. Zu den maßgeblichen Kriterien für die Abgrenzung dieser Fallgestaltungen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 409 BFH/NV 1991 S. 35 Nr. 6 FAAAA-93635