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Verein | Herausgabe von Mitgliederliste an Vereinsmitglied
Einem Vereinsmitglied steht ein aus dem Mitgliedschaftsverhältnis fließendes Recht gegen den Verein auf Übermittlung einer Mitgliederliste zu, die auch E-Mail-Adressen der Mitglieder enthält, soweit es ein berechtigtes Interesse hat und dem keine überwiegenden Geheimhaltungsinteressen des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen.
Eins von 5.500 Mitgliedern eines eingetragenen Vereins, dessen Vereinszweck auf die Unterstützung des klimaschützenden Umbaus der Energieversorgung gerichtet ist, verlangt vom Verein, der selbst mit seinen Mitgliedern per E-Mail kommuniziert, die Übergabe einer Liste der Vereinsmitglieder nebst deren E-Mail-Adressen. Das klagende Mitglied möchte mit diesen in Kontakt treten, um ggf. die Einberufung einer außerordentlichen Mitg...