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BFH Urteil v. - II B 160/89 BStBl 1991 II S. 368

Gesetze: FGO § 74

Nichtaussetzung des Klageverfahrens gegen Folgebescheid bei Unklarheit, ob Grundlagenbescheid zu ändern ist, kann unter besonderen Umständen ermessenswidrig sein

Leitsatz

Es ist regelmäßig geboten und zweckmäßig, daß das FG den Streit um die Rechtmäßigkeit eines Folgebescheids nach § 74 FGO aussetzt, solange noch unklar ist, ob und wie ein angefochtener Grundlagenbescheid geändert wird (vgl. , BFHE 128, 136, BStBl II 1979, 678). Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos. Im Einzelfall können besondere Umstände vorliegen, die eine Aussetzung des Verfahrens als ermessenswidrig erscheinen lassen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 368
BFH/NV 1991 S. 27 Nr. 5
TAAAA-93613

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BFH, Urteil v. 20.02.1991 - II B 160/89

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