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Kurzfassung zum Beitrag von Stier, LGDD 6/2023

Lohnpfändung – Was bei der Pfändung vom Arbeitseinkommen zu beachten ist

Markus Stier

Die Lohnabrechnung erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben. Allerdings zählt nicht nur der ordnungsgemäße Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen dazu. Zu den Aufgaben der Lohnabrechnung gehört auch der Vollzug von Pfändungen vom Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers. Zwar ist für viele Arbeitgeber die Berücksichtigung von Pfändungen eher ein lästiges Thema. Dennoch ist die Berücksichtigung einer Pfändung durch den Drittschuldner gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Beitrag stellt die Grundlagen der Pfändung dar.

I. Abtretung

Die Abtretung von Lohn- und Gehaltszahlungen wird als Gegenstand eines formfreien Sicherungsvertrags zwischen dem Arbeitnehmer (Schuldner) und der kreditgebenden Bank (Sicherungsnehmer) auf Grundlage des § 398 BGB vereinbart. Nach § 400 BGB kann eine Forderung nur abgetreten werden, soweit sie der Pfändung unterworfen ist.

Hinweis:

Seit Oktober 2021 ist das Verbot der Lohnabtretung in einem Arbeitsvertrag unwirksam (§ 308 Nr. 9 BGB). Die Regelung, wonach die Abtretung verboten ist, bleibt für Altverträge weiterhin zulässig und wirksam.

Bei einer Abtretung beschränkt sich der Umfang auf den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens (§ 400 BGB). Die Pfändungsfreigren...

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