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BFH 20.04.2023 VI R 24/20, StuB 15/2023 S. 635

Einkommensteuer | Steuerermäßigung gem. § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei Mietern

(1) Mieter können die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. (2) Eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder eine Bescheinigung entsprechend dem Muster in Anlage 2 des :008, NWB JAAAJ-21799 (BStBl 2016 I S. 1213), die die wesentlichen Angaben einer Rechnung sowie einer unbaren Zahlung nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG enthält, reicht vorbehaltlich sich aufdrängender Zweifel an deren Richtigkeit für die Geltendmachung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG regelmäßig aus (Bezug: § 5, § 85, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 11 Abs. 2 Satz 1, § 35a Abs. 2 Satz 1 Al...

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