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Körperschaftsteuer | Keine Steuerbefreiung für eine Pensionskasse
(1) § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG schränkt den Personenkreis, dem eine steuerbefreite Pensionskasse einen Rechtsanspruch gewähren darf, konditional („wenn“) in der Weise ein, dass als Leistungsempfänger ausschließlich natürliche Personen in Betracht kommen. (2) Ob ein Rechtsanspruch gewährt wird, ist ausschließlich nach der Satzung der Pensionskasse (§§ 17, 9 und 10 Abs. 1 und 2 VAG) und ihr gleichgestellter Vereinbarungen zu beurteilen (Bezug: § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG; § 3 Nr. 9 GewStG; § 1b Abs. 3 Satz 1 BetrAVG).
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG und dem diese Vorschrift in Bezug nehmenden § 3 Nr. 9 GewStG sind (u. a.) rechtsfähige Pensionskassen, die den Personen, denen die Leistungen der Kasse zugutekommen oder zugutekommen sollen (Leistungsempfängern), einen Rechtsanspruch gewähren, von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, wenn sich die Kasse – betriebsbezogen – auf be...