Erhöhung des Betriebsvermögens durch Wegfall einer Rentenverpflichtung ist laufender Gewinn und damit Gewerbeertrag
Leitsatz
Hatte ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gegen wertgesicherte Leibrente erworben und entfällt die Rentenverpflichtung mit dem Tode des Rentenberechtigten, ist die hierdurch bewirkte Erhöhung des Betriebsvermögens als laufender Gewinn (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) und gemäß § 7 GewStG als Gewerbeertrag zu erfassen, ohne daß der "Objektsteuercharakter" der Gewerbesteuer dem ganz oder teilweise entgegenstünde.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 358 BFH/NV 1991 S. 27 Nr. 5 IAAAA-93608