Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kindergeld | Anspruch im Work & Travel-Jahr und anschließendem Studium (FG)
Ist das volljährige Kind im Juni 2019 für ein Work & Travel
– Jahr nach Australien gereist, hat es sich im Laufe dieses Jahres
entschlossen für rund 1,5 Jahre in Perth/Australien ein Studium zu absolvieren
und ist es im gesamten Zeitraum von Juni 2019 bis März 2022 aufgrund der nur
kurzen Dauer der ausbildungsfreien Zeiten, der coronabedingten
Reiserestriktionen sowie fehlender Geldmittel nicht nach Deutschland
zurückgekehrt, so spricht das für eine Aufgabe des Wohnsitzes in der
inländischen Wohnung der Mutter spätestens ab Studienbeginn, sodass nach § 63
Abs. 1 Satz 6 EStG kein Kindergeldanspruch besteht ().
Sachverhalt: Im Juni 2020 beantragte die Klägerin für ihre Tochter D Kindergeld für die Zeit ab Juli 2020. Sie gab in ihrem Kindergeldantrag ...