Berufsrecht | Anhebung der Ausbildungsvergütung ab (StBKammer)
Ab dem
dürfen
für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem
geschlossen wurden – bestimmte Mindestvergütungssätze nicht
unterschritten werden. Hierauf macht die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
aktuell aufmerksam.
Zum gelten folgende durch den Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe festgelegten Ausbildungsvergütungsätze:
1. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
2. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
3. Ausbildungsjahr 1.300,00 €
Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen die vorgegebenen Sätze der Ausbildungsvergütung im Einzelfall um bis zu 20 % unterschritten werden.
Als zeitgemäße Alternative zum traditionellen Ausbildungsvertragsformular in Papierform, bietet Ihnen die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe die Nutzung von „Ausbildungsvertrag Online“. Über dieses Portal haben Sie die Möglichkeit Ihre Ausbildungsverträge sowie den dazugehörigen Antrag auf Eintragung am PC zu erfassen und auszudrucken. Zum Ausbildungsvertrag Online gelangen Sie hier.
Quelle: Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe online (JT)
Fundstelle(n):
TAAAJ-45154