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BFH Urteil v. - X R 72/89 BStBl 1991 II S. 350

Gesetze: EStG § 35

Steuerermäßigung des § 35 EStG nur für Einkünfte, die beim Erblasser noch nicht erfaßt worden sind und als Wertbestandteil der erbschaftsteuerlichen Bereicherung der Erbschaftsteuer unterlegen haben

Leitsatz

Die Steuerermäßigung des § 35 EStG steht einem Erben (Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigten) nur für die Einkünfte zu, die noch nicht bei dem Erblasser als Einkünfte erfaßt worden sind (z. B. stille Reserven, noch nicht zugeflossene Einnahmen) und dennoch als Wertbestandteil der erbschaftsteuerlichen Bereicherung der Erbschaftsteuer unterlegen haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 350
BFH/NV 1991 S. 24 Nr. 5
EAAAA-93605

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BFH, Urteil v. 07.12.1990 - X R 72/89

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