BGH Beschluss v. - II ZB 21/22

Instanzenzug: OLG Celle Az: 13 Kap 1/16 Beschlussvorgehend Az: 18 OH 2/16nachgehend Az: II ZB 21/22 Beschluss

Tenor

Die Musterbeklagte zu 1 wird gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 KapMuG zur Musterrechtsbeschwerdegegnerin bestellt. Im Hinblick auf die von der Musterklägerin eingelegte Rechtsbeschwerde ist die Rechtsbeschwerde der Beigeladenen als solche nicht mehr zu berücksichtigen und in einen Beitritt gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 KapMuG umzudeuten (, ZIP 2021, 346 Rn. 31, 42).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2023:010223BIIZB21.22.0

Fundstelle(n):
TAAAJ-45115