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Vorlage für Ihre Mandanten
Das Nachlassverzeichnis dient als Bestandsverzeichnis i. S. des § 260 BGB der Erfüllung erbrechtlicher Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche. Ein solches Verzeichnis ist meist dann notwendig, wenn es zu Streitigkeiten rund ums Erbe kommt.
In der NWB Datenbank haben Sie Zugriff auf eine Checkliste zum Nachlassverzeichnis bzw. Bestandverzeichnis. Eine Orientierung an den Inhalten dieser Checkliste bietet Ihren Mandanten eine wertvolle Hilfe, alle notwendigen Unterlagen und Angaben für den Nachlass zusammenzutragen.
Insbesondere werden folgende Aspekte berücksichtigt:
das Vermögen des Erblassers z. B. Immobilien, Bankguthaben etc.,
die Schulden und Kosten im Zusammenhang mit dem Nachlass des Erblassers,
die Ermittlung des Reinnachlasses.
Die Checkliste kann – abhängig von der Komplexität des Erbfalls und des zu übertragenden Vermögens – sowohl als Vorbereitung für einen gemeinsamen Termin als auch als tatsächliches Nachlassverzeichnis dienen.