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Einkommensteuer | Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind (BFH)
Für die Berechnung, ob ein Kind in den ausbildungsfreien Zeiten überwiegend die elterliche Wohnung nutzt, ist im Regelfall auf das Ausbildungs-, Schul- oder Studienjahr abzustellen. Die Gründe für den Inlandsaufenthalt spielen bei der Ermittlung seiner Dauer keine Rolle (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Tochter wohnte im Haushalt der Klägerin; diese war für die Tochter kindergeldberechtigt. Die Tochter flog nach Australien und schrieb sich dort für ein Auslandsstudium ein. Im ersten Studienjahr verbrachte sie die vorlesungsfreie Zeit in Australien, wo die Klägerin sie besuchte. Im Juni des zweiten Jahres entschloss sich die Tochter zu einer Verlängerung ihres Auslandsstudiums.
Die damals zuständige Familienkasse ...