NWB EV 8/2023 S. 260
Erbrecht | Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung
als Nachlassverbindlichkeiten (FG)
Verlangt ein Miterbe die
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und beantragt er die
Teilungsversteigerung der im Nachlass befindlichen Grundstücke, stellen die in
der Folgezeit daraus resultierenden Kosten der Rechtsberatung und -vertretung
in unmittelbarem Zusammenhang mit den Teilungsversteigerungsverfahren und der
Beratung während der Erbauseinandersetzung unmittelbare Kosten der
Nachlassverteilung i. S. von § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1
ErbStG dar. Hierfür spielt es keine Rolle, ob der
Erblasser nach § 2048
BGB Teilungsanordnungen verfügt hat, ob die
Erbauseinandersetzung auf einer Vereinbarung beruht oder Ergebnis eines
Rechtsstreits der Miterben ist. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der
Vermietung von Nachlassgegenständen durch die Erbengemeinschaft fallen in die
Phase der Verwaltung der Nachlass...