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Arbeitsverhältnis | Urlaubsabgeltung und Beweislast des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber, der sich auf das Erlöschen der Urlaubsansprüche mit Ende von Urlaubsjahr und Übertragungszeitraum beruft, ist dafür darlegungs- und beweisbelastet, dass der Arbeitnehmer während des gesamten Urlaubsjahrs arbeitsunfähig erkrankt oder erwerbsgemindert war und deshalb die Versäumung der arbeitgeberseitigen Mitwirkungspflicht bei der Verwirklichung des Urlaubsanspruchs das Erlöschen von Urlaubsansprüchen (§ 7 Abs. 3 BUrlG) nicht hindert.
Die Frage nach den Auswirkungen eines Zusammentreffens der Versäumung der Mitwirkungspflicht und langfristig fortbestehender Arbeitsunfähigkeit ist durch die in dem vorliegenden Verfahren abgewartete Entscheidung des EuGH und die in der Folge ergangene Rechtsprechung des BAG geklärt. War der Arbeitnehmer seit Beginn des Urlaubsjahrs durchgehend bis z...