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Hohe Durchfallquote macht eine Prüfungsentscheidung nicht rechtswidrig
[i]FG Bremen weist Klage einer gescheiterten Prüfungskandidatin abEine Entscheidung des , NWB FAAAJ-32180) aus dem vergangenen Jahr macht Prüfungskandidaten, die sich gegen das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung wenden, wenig Hoffnung. Danach ist die Feststellung einer hohen Durchfallquote bei der Steuerberaterprüfung für sich genommen ungeeignet, einen überzogenen Schwierigkeitsgrad einer Aufgabe oder eine Unangemessenheit der angewandten Bewertungsmaßstäbe zu begründen und daraus die Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung abzuleiten. Diese Ansicht steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil v. - VII R 52/99, NWB TAAAA-66105).
[i]Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung ist Sache der PrüferDas Gericht darf das Urteil der Prüfer über den angemessenen Schwierigkeitsgrad einer Aufgabe oder die angemessene Strenge der Maßstäbe bei der Bewertung ihrer Lösung nur dann verwerfen, wenn dieses schlechterdings unverständlich erscheint, weil es die durchschnittlichen Anforderungen an einen angehenden Steuerberater erkennbar überspannt. Der Prüfling muss angeben, welche Fragestellung er für unangemessen schwerhält oder welche Bewertungsentscheidung seiner Meinung nach auf einer Überspannung der Prüfungsanforderungen beruht, mit der Folge, dass die Grenzen des Bewertungssp...