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BBK Nr. 15 vom

Bilanzierung der Abbruchkosten für ein betriebliches Gebäude

Dr. Johannes Riepolt

Im Falle des Abbruchs eines betrieblichen Gebäudes stellt sich aus bilanzieller und steuerlicher Sicht insbesondere die Frage, wie die damit einhergehenden Abbruchkosten sowie der Restbuchwert des abgebrochenen Gebäudes zu behandeln sind. Die Kosten können im Einzelfall sofort in voller Höhe als Aufwand bzw. Betriebsausgabe gewinnmindernd berücksichtigt werden, auch kann sich im Einzelfall eine Aktivierungspflicht für die Abbruchkosten und den Restbuchwert ergeben.

Wesentliches Abgrenzungskriterium in Bezug auf die Ergebniswirksamkeit des Vorgangs stellt zum einen die subjektive Zielsetzung des Unternehmens beim Immobilienerwerb dar. Hierbei schließt das Vorliegen einer zumindest bedingten Abbruchabsicht eine sofortige Gewinnminderung aus. Zudem findet die objektive Beschaffenheit des Gebäudes Berücksichtigung. Sofern es sich um eine wertlose Immobilie handelt, sind die Kosten generell nicht dem Gebäude zuzurechnen. Liegt hingegen objektiv ein werthaltiges Gebäude vor, das ungeplant nach dem Erwerb abgebrochen wird, erfolgt eine Gewinnminderung.

Zur Behandlung der Abbruchkosten für ein betriebliches Gebäude lag dem FG Münster ein Streitfall vor, dessen wesentliche bilanzielle Asp...

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