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Track 03 | Inflationsausgleichsprämie: Steuerbefreiung soll nicht für dauerhafte Lohnerhöhungen gelten
Nach einer Ergänzung der FAQ zur Inflationsausgleichsprämie soll die Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 11c EStG keine Anwendung auf dauerhafte Lohnerhöhungen finden. Es sei aber unschädlich, wenn die Inflationsausgleichsprämie im Zusammenhang bzw. in Kombination mit einer dauerhaften Lohnerhöhung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. In diesen Fällen empfiehlt sich eine (kostenlose) Anrufungsauskunft.
Dass die Inflationsausgleichsprämie von erheblicher Bedeutung für die Wirtschaft und die Beratungspraxis ist, versteht sich von selbst. – Der umfangreiche Fragen-und-Antworten-Katalog der Verwaltung zu der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11c EStG ist daher von großem Interesse.
Aktuell hat das Bundesfinanzministerium seine FAQ zur Inflationsausgleichsprämie zum wiederholten Male ergänzt. Lassen Sie uns schauen, welche Aspekte dazugekommen sind.
Neu aufgenommen wurde die Frage: Gilt die Steuerbefreiung auch für dauerhafte Lohnerhöhungen?
Das Bundesfinanzministerium hat das verneint. Die Steuerbefreiung soll auf dauerhafte Lohnerhöhungen keine Anwendung finden. Der Sinn und Zweck der Regelung bestehe darin, Sonderleistungen zu begünstigen. Die Finanzverwaltung geht also...