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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 24 | Kindergeld: Berücksichtigung eines Pflegekindes ab der Geburt oder erst ab der Haushaltsaufnahme

Der Bundesfinanzhof muss klären, ob ein Pflegekind bereits ab dem Monat der Geburt oder erst ab dem Monat der Haushaltsaufnahme kindergeldrechtlich zu berücksichtigen ist. Die Verwaltung hat die vom FG Sachsen-Anhalt zugelassene Revision gegen das erstinstanzliche Urteil, das zugunsten der Eltern ergangen ist, eingelegt. Das letzte Wort hat nun der für das Kindergeld zuständige III. Senat des BFH.

Kurzfassen können wir uns bei der nächsten Rechtsfrage zum Kindergeld, die in der Datenbank des Bundesfinanzhofs aller anhängigen Revisionsverfahren neu aufgeführt wird.

Das höchste deutsche Steuergericht muss prüfen: Wird ein Pflegekind bereits ab dem Monat der Geburt kindergeldrechtlich berücksichtigt? Oder erst ab dem Monat der Aufnahme in den Haushalt?

Das erstinstanzliche Urteil war zugunsten der Eltern ergangen. Die Verwaltung hat die vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt zugelassene Revision eingelegt. Abschließend entscheiden muss nun der für das Kindergeld zuständige III. Senat des BFH.

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