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BFH 02.02.1990 VI R 112/87

Lohnsteuer; | Fachliteratur eines Studiendirektors als Arbeitsmittel (§§ 9, 12, 19 EStG)

Zu den Arbeitsmitteln bei einem als Studiendirektor an einem Gymnasium tätigen Stpfl. kann nach dem Fachliteratur zählen, wenn Fachzeitschriften oder Fachbücher ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend für die Gestaltung des Unterrichts genutzt werden. Ob dagegen nicht abziehbare Aufwendungen für die Lebensführung vorliegen, beurteilt sich dabei im allgemeinen weniger nach dem objektiven Charakter des Gegenstandes, als vielmehr nach dessen Funktion (Verwendung) im Einzelfall. Pauschale Feststellungen sind nicht ausreichend. Eine private Mitbenutzung ist nicht schädlich, wenn sie unbedeutend ist und nicht ins Gewicht fällt. Im Streitfall war der Umstand, daß fachwissenschaftliche Tätigkeiten (Literaturveröffentlichungen) bei der dienstlichen Beurt...

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