1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein Arbeitslohn bei kostenloser Abgabe von Scheckkarten und Scheckvordrucken durch Kreditinstitute
Leitsatz
1. Der Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer kann (jedenfalls) nach Beendigung der mündlichen Verhandlung vor dem FG nicht mehr zurückgenommen werden.
2. Bei einer Geschäftsbank, die ihre Arbeitnehmer vertraglich zur Anzeige ihrer über das normale Maß hinausgehenden Verbindlichkeiten verpflichtet und zur weiteren Kontrolle der finanziellen Verhältnisse der Arbeitnehmer diese zur ausschließlichen Kontoführung bei ihr anregen will, kann die neben der Gebührenfreiheit für das Konto gewährte kostenlose Überlassung von ec-Karten und ec-Formularen im Wert von durchschnittlich 7,10 DM pro Arbeitnehmer und Jahr im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Bank liegen und deshalb lohnsteuerfrei sein.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1991 II Seite 262 BFH/NV 1990 S. 84 Nr. 11 YAAAA-93565
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