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BFH Urteil v. - I R 32/86 BStBl 1991 II S. 253

Gesetze: GewStG 1977/1978 § 8 Nr. 4KStG 1977 § 9 Nr. 2EStG 1977 § 15 Abs. 1 Nr. 3

Begriff der Vergütung für die Geschäftsführung durch persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA 2. Behandlung der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen

Leitsatz

1. Gewinnanteile, die als Vergütung für die Geschäftsführung an die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA verteilt werden, sind alle Arten von Vergütungen, die die persönlich haftenden Gesellschafter als Gegenleistung für ihre - gegenwärtige oder frühere - Geschäftsführungstätigkeit erhalten. Von diesen Vergütungen zu unterscheiden sind Leistungen, die Auslagen- oder Aufwendungsersatz und kein Entgelt für die Geschäftsführungstätigkeit sind.

2. Aufwendungen, die einem persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA entstehen, weil er die ihm übertragenen Geschäftsführungsaufgaben von anderen Personen (Fremdgeschäftsführer) wahrnehmen läßt, mindern die Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 4 GewStG nicht. Dies gilt auch für die Aufwendungen, die einer Komplementär-GmbH dadurch entstehen, daß sie die ihr übertragene Geschäftsführung der KGaA nur durch Fremdgeschäftsführer ausüben kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 253
BFH/NV 1991 S. 17 Nr. 4
UAAAA-93562

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BFH, Urteil v. 31.10.1990 - I R 32/86

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