Unzulässigkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Einzelunternehmen bei bereits feststehender Einbringung
des Einzelunternehmens unter Buchwertfortführung in eine Kapitalgesellschaft und feststehender Nichtrealisierung der geplanten
Investition bis zum Einbringungszeitpunkt
Leitsatz
Soll ein Einzelunternehmen unter Buchwertfortführung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 in eine Kapitalgesellschaft eingebracht
werden, darf im Einzelunternehmen kein Investitionsabzugsbetrag mehr in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass die
geplante Investition bis zum Einbringungszeitpunkt nicht mehr im Einzelunternehmen vorgenommen wird. Auch wenn § 7g EStG seit
der Einführung des Investitionsabzugsbetrags keine Investitionsabsicht mehr verlangt, so fordert die Vorschrift nach dem Wortlaut
jedenfalls eine Investition im selben Betrieb, was aufgrund des mit der Betriebseinbringung nach § 20 UmwStG verbundenen Rechtsträgerwechsels
nicht mehr erreicht werden kann.
Fundstelle(n): FAAAJ-44703
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 01.06.2023 - 1 K 98/23
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