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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 98/23

Gesetze: EStG 2016 § 6 Abs. 3, EStG 2016 § 7g Abs. 1, EStG 2016 § 7g Abs. 3 S. 1, EStG 2016 § 7g Abs. 4 S. 1, UmwStG 2006 § 20 Abs. 1 S. 1, UmwStG 2006 § 20 Abs. 2 S. 2, UmwStG 2006 § 20 Abs. 3 S. 1, UmwStG 2006 § 22 Abs. 1, UmwStG 2006 § 12 Abs. 3

Unzulässigkeit der Bildung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Einzelunternehmen bei bereits feststehender Einbringung des Einzelunternehmens unter Buchwertfortführung in eine Kapitalgesellschaft und feststehender Nichtrealisierung der geplanten Investition bis zum Einbringungszeitpunkt

Leitsatz

Soll ein Einzelunternehmen unter Buchwertfortführung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden, darf im Einzelunternehmen kein Investitionsabzugsbetrag mehr in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass die geplante Investition bis zum Einbringungszeitpunkt nicht mehr im Einzelunternehmen vorgenommen wird. Auch wenn § 7g EStG seit der Einführung des Investitionsabzugsbetrags keine Investitionsabsicht mehr verlangt, so fordert die Vorschrift nach dem Wortlaut jedenfalls eine Investition im selben Betrieb, was aufgrund des mit der Betriebseinbringung nach § 20 UmwStG verbundenen Rechtsträgerwechsels nicht mehr erreicht werden kann.

Fundstelle(n):
FAAAJ-44703

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 01.06.2023 - 1 K 98/23

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