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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 2 K 1826/20

Gesetze: EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2

Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern

Leitsatz

Wird ein im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehaltenes Wirtschaftsgut in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, teilentgeltlich übertragen, ist eine Aufteilung des Vorgangs in ein voll unentgeltliches und ein voll entgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen (strenge Trennungstheorie). Dabei ist der Veräußerungsgewinn bei der Übertragung mehrerer Wirtschaftsgüter jeweils getrennt zu ermitteln.

Fundstelle(n):
BB 2023 S. 2289 Nr. 40
BB 2023 S. 2290 Nr. 40
DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 35
DStRE 2024 S. 1089 Nr. 18
ErbStB 2023 S. 287 Nr. 10
ErbStB 2023 S. 287 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2023 S. 676
UAAAJ-44695

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 14.06.2023 - 2 K 1826/20

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