Ermittlung des Veräußerungsgewinns
bei teilentgeltlicher Übertragung von Wirtschaftsgütern
Leitsatz
Wird ein im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters
gehaltenes Wirtschaftsgut in das Gesamthandsvermögen einer anderen
Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, teilentgeltlich übertragen,
ist eine Aufteilung des Vorgangs in ein voll unentgeltliches und
ein voll entgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert
des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen
(strenge Trennungstheorie). Dabei ist der Veräußerungsgewinn bei
der Übertragung mehrerer Wirtschaftsgüter jeweils getrennt zu ermitteln.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2023 S. 2289 Nr. 40 BB 2023 S. 2290 Nr. 40 DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 35 DStRE 2024 S. 1089 Nr. 18 ErbStB 2023 S. 287 Nr. 10 ErbStB 2023 S. 287 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2023 S. 676 UAAAJ-44695
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 14.06.2023 - 2 K 1826/20
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