Eilrechtsschutz gegen eine
verbindliche Zolltarifauskunft
Leitsatz
1. Beruht
die zolltarifliche Einreihung einer Ware (Handgelenkorthese) auf
der entsprechenden Anwendbarkeit einer Einreihungsverordnung (VO
(EU) 2015/676), dann kommt eine Aussetzung der Vollziehung der vZTA
nur unter den vom EuGH entwickelten besonderen Voraussetzungen in
Betracht.
2. Hierzu gehört insbesondere,
dass die Entscheidung dringlich in dem Sinne sein muss, dass die
begehrte Anordnung erforderlich ist, um zu vermeiden, dass die sie
beantragende Partei einen schweren und nicht wiedergutzumachenden
Schaden erleidet. Ein reiner Geldschaden genügt dieser Voraussetzung
grundsätzlich nicht.
Fundstelle(n): FAAAJ-44687
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Beschluss v. 25.05.2023 - 4 V 92/21
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