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NWB Nr. 30 vom Seite 2078

Lohnt sich das Ehegattensplitting?

Matthias Trinks

Derzeit wird ein politischer Vorstoß zur Abschaffung des Ehegattensplittings – passend zu den Außentemperaturen – besonders hitzig diskutiert. Dabei zeigt sich, dass die spezielle Berechnungsmethode inkohärent wirkt wie kaum eine andere Regelung im deutschen Einkommensteuerrecht.

I. Hintergrund

Das Ehegattensplitting nach § 32a Abs. 5 EStG stellt eine besondere Methode zur Berechnung der Einkommensteuer dar. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Aufgrund der besonderen Berechnung kommt es zu einer Einkommensteuer, welche von dem Ergebnis abweichen kann, welches sich ergäbe, wenn für beide Partner die Steuer einzeln nach ihrem individuellen zu versteuernden Einkommen berechnet werden würde. Diese Abweichung – wenn es sie gibt – wirkt in aller Regel zugunsten der Steuerpflichtigen, nur in seltenen Fällen zu deren Ungunsten. In solchen Fällen kann dann eine getrennte Veranlagung steuerlich vorteilhaft sein.

II. Rechtliche Bewertung

Das Ehegattensplitting ist mittlerweile seit über 60 Jahren kodifiziert. Maßgeblich war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches die damaligen Nachteile der ...BStBl 1982 II S. 717

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