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Betriebswirtschaftliche Beratung: Eigenes Angebot oder Berufsausübungsgesellschaft?
Auch der Kanzleialltag in der Steuerberatung unterliegt einem ständigen Wandel. Insbesondere die fortschreitende Digitalisierung sowie die Automatisierung von Standardprozessen wird in der Zukunft zum Wegfall von Routineaufgaben führen. Auch wenn es an Arbeit in Kanzleien aktuell nicht mangelt – sei es durch die zahlreichen Aufgaben, die durch die Corona-Pandemie hinzugekommen sind (Beantragung von Überbrückungshilfen, Kurzarbeitergeld etc.) oder durch Reformen wie die jüngste Grundsteuerneubewertung – stellt sich doch regelmäßig die Frage nach neuen Betätigungs- bzw. Honorarfeldern. Hier bietet insbesondere das Geschäftsfeld der betriebswirtschaftlichen Beratung interessante Möglichkeiten für Steuerberater, das Aufgabenspektrum der eigenen Kanzlei zu erweitern und so neue Mandanten zu gewinnen bzw. die bestehenden durch eine Erweiterung der Angebotspallette langfristig zu binden (vgl. Fischl/Achatz, NWB-BB 10/2018 S. 309, NWB OAAAG-94998). Dies kann sowohl durch Ausweitung des eigenen Angebots geschehen als auch durch Zusammenschlüsse mit beratenden Betriebswirten. Diese Zusammenschlüsse sind durch die jüngste Berufsrechtsreform deutlich interessanter geworden.