Gesetze: SGB 7 § 9 Abs. 1; BKV Anl. 1 Nr. 2102; BK Nr. 2102
Leitsatz
Leitsatz:
1. Angesichts des eindeutigen Verordnungswortlauts der BK Nr. 2102 der Anlage 1 zu BKV kann bei einen Profifußballspieler keine in bestimmten Stunden zu berechnende Expositionsdauer verlangt werden.
2. Bei Profifußballspielern kommt es durch extrem dynamische Belastungen zu einer erheblichen Bewegungsbeanspruchung der Kniegelenke, die zu zufälligen, repetitiven Mikrotraumen im Bereich der Menisken mit Schäden und Rissbildungen durch Aufsummierung führen können.
3. Wegen der erheblichen dynamischen Bewegungsbeanspruchung kann eine bestimmte belastungskonforme Lokalisation der Schäden im Sinne einer beidseitigen primären Meniskopathie nicht gefordert werden.
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.05.2023 - L 2 U 78/21
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